Di 19. Feb 2008, 22:50
Achso, der Polizist tippt jetzt den Benutzernamen ein und anschließend lässt er die Person sein Passwort eingeben. Vonwegen! Er lässt F. nicht hinter die Theke kommen, er fragt nicht nach dem Passwort. Er ist einfach im Postfach von F. - es liegt kein richterlicher Beschluss oder ähnliches vor.
Ich habe es so mit meinen Ohren mitgehört und daraus die Schlüsse gezogen. Das heißt, das er F. nach seiner E-Mailadresse gefragt hat und der auch geantwortet hat, die genannte E-Mailadresse war aber aus dem europäischen Ausland.Darauf sagte der Beamte das er auf ausländische “E-Mails” nicht rauf kann; [zu einem Kollegen] “Mist, da kommen wir nicht ran.” Dann kam von F. die deutsche E-Mail, dann gings wohl.
Di 19. Feb 2008, 22:50
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